Sonntag, 24. Mai 2015

Das Wort am Sonntag (KW 21): Kinder


#Kinder


Ja, Kinder können nerven. Sie stinken manchmal und sind laut. Ausserdem sind sie gerne Sonntags schon um 6:30 Uhr wach.
Aber, ob das hier der richtige Lösungsansatz ist?


Gutzuwissen

Sonntag, 17. Mai 2015

Das Wort am Sonntag (KW 20): Antikapitalismus


#Antikapitalismus


Nieder mit dem Kapitalismus! Brecht die Macht der Banken!
So sprach ich beim Waldspaziergang.
Am nächsten Tag war es geschehen...





Gutzuwissen

Sonntag, 3. Mai 2015

Das Wort am Sonntag (KW 18): Wartburg


#Wartburg


Wenn ich die Stichworte "DDR" und "PKW" höre, denke ich an eher praktisch gestaltete und unangenehm riechende Transportmittel der Marke "Trabant".

Vor ein paar Tagen sah ich allerdings ein Fahrzeug der Marke "Wartburg", das mir ausnehmend gut gefallen hat. So ein Auto für das Wochenende. Schön...




Der Besitzer kann sich sicher sein, dass ich ziemlich neidisch bin.

Gutzuwissen

Sonntag, 26. April 2015

Das Wort am Sonntag (KW 17): Menschenrechte


#Menschenrechte


Das Zusammenleben der Menschen auf unserem Planeten gestaltet sich oft sehr kompliziert.

Nach welchen Regeln kann das Leben all der unterschiedlichen Menschen geregelt werden? 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die gibt es seit 1948 und wurden von der Weltgemeinschaft unter dem Eindruck der Ereignisse im zweiten Weltkrieg beschlossen.

Diese zu respektieren, als Rechte die ich und jeder andere Mensch auf diesem Planeten hat, könnte eine Menge Probleme lösen...

Res­o­lu­tion 217 A (III) der Vere­in­ten Nationen

vom 10. Dezem­ber 1948

PRÄAMBEL

Da die Anerken­nung der ange­bore­nen Würde und der gle­ichen und unveräußer­lichen Rechte aller Mit­glieder der Gemein­schaft der Men­schen die Grund­lage von Frei­heit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nich­tan­erken­nung und Ver­ach­tung der Men­schen­rechte zu Akten der Bar­barei geführt haben, die das Gewis­sen der Men­schheit mit Empörung erfüllen, und da verkün­det wor­den ist, daß einer Welt, in der die Men­schen Rede– und Glaubens­frei­heit und Frei­heit von Furcht und Not genießen, das höch­ste Streben des Men­schen gilt,
da es notwendig ist, die Men­schen­rechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Men­sch nicht gezwun­gen wird, als let­ztes Mit­tel zum Auf­s­tand gegen Tyran­nei und Unter­drück­ung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwick­lung fre­und­schaftlicher Beziehun­gen zwis­chen den Natio­nen zu fördern,
da die Völker der Vere­in­ten Natio­nen in der Charta ihren Glauben an die grundle­gen­den Men­schen­rechte, an die Würde und den Wert der men­schlichen Per­son und an die Gle­ich­berech­ti­gung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebens­be­din­gun­gen in größerer Frei­heit zu fördern,
da die Mit­glied­staaten sich verpflichtet haben, in Zusam­me­nar­beit mit den Vere­in­ten Natio­nen auf die all­ge­meine Achtung und Ein­hal­tung der Men­schen­rechte und Grund­frei­heiten hinzuwirken,
da ein gemein­sames Ver­ständ­nis dieser Rechte und Frei­heiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfül­lung dieser Verpflich­tung ist,
verkün­det die Generalversammlung
diese All­ge­meine Erk­lärung der Men­schen­rechte als das von allen Völk­ern und Natio­nen zu erre­ichende gemein­same Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erk­lärung stets gegen­wär­tig hal­ten und sich bemühen, durch Unter­richt und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Frei­heiten zu fördern und durch fortschre­i­t­ende nationale und inter­na­tionale Maß­nah­men ihre all­ge­meine und tat­säch­liche Anerken­nung und Ein­hal­tung durch die Bevölkerung der Mit­glied­staaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheits­ge­walt unter­ste­hen­den Gebi­ete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Men­schen sind frei und gle­ich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Ver­nunft und Gewis­sen begabt und sollen einan­der im Geiste der Brüder­lichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erk­lärung verkün­de­ten Rechte und Frei­heiten, ohne irgen­deinen Unter­schied, etwa nach Rasse, Haut­farbe, Geschlecht, Sprache, Reli­gion, poli­tis­cher oder son­stiger Anschau­ung, nationaler oder sozialer Herkunft, Ver­mö­gen, Geburt oder son­stigem Stand.
Des weit­eren darf kein Unter­schied gemacht wer­den auf Grund der poli­tis­chen, rechtlichen oder inter­na­tionalen Stel­lung des Lan­des oder Gebi­etes, dem eine Per­son ange­hört, gle­ichgültig ob dieses unab­hängig ist, unter Treuhand­schaft steht, keine Selb­stregierung besitzt oder sonst in seiner Sou­veränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Frei­heit und Sicher­heit der Person.

Artikel 4

Nie­mand darf in Sklaverei oder Leibeigen­schaft gehal­ten wer­den; Sklaverei und Sklaven­han­del in allen ihren For­men sind verboten.

Artikel 5

Nie­mand darf der Folter oder grausamer, unmen­schlicher oder erniedri­gen­der Behand­lung oder Strafe unter­wor­fen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, über­all als rechts­fähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Men­schen sind vor dem Gesetz gle­ich und haben ohne Unter­schied Anspruch auf gle­ichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gle­ichen Schutz gegen jede Diskri­m­inierung, die gegen diese Erk­lärung ver­stößt, und gegen jede Aufhet­zung zu einer der­ar­ti­gen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirk­samen Rechts­be­helf bei den zuständi­gen inner­staatlichen Gerichten gegen Hand­lun­gen, durch die seine ihm nach der Ver­fas­sung oder nach dem Gesetz zuste­hen­den Grun­drechte ver­letzt werden.

Artikel 9

Nie­mand darf willkür­lich festgenom­men, in Haft gehal­ten oder des Lan­des ver­wiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Fest­stel­lung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobe­nen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gle­ich­heit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Ver­fahren vor einem unab­hängi­gen und unpartei­is­chen Gericht.

Artikel 11

(1) Jeder, der einer straf­baren Hand­lung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gel­ten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Ver­fahren, in dem er alle für seine Vertei­di­gung notwendi­gen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
(2) Nie­mand darf wegen einer Hand­lung oder Unter­las­sung verurteilt wer­den, die zur Zeit ihrer Bege­hung nach inner­staatlichem oder inter­na­tionalem Recht nicht straf­bar war. Ebenso darf keine schw­erere Strafe als die zum Zeit­punkt der Bege­hung der straf­baren Hand­lung ange­dro­hte Strafe ver­hängt werden.

Artikel 12

Nie­mand darf willkür­lichen Ein­grif­fen in sein Pri­vatleben, seine Fam­i­lie, seine Woh­nung und seinen Schriftverkehr oder Beein­träch­ti­gun­gen seiner Ehre und seines Rufes aus­ge­setzt wer­den. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Ein­griffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

(1) Jeder hat das Recht, sich inner­halb eines Staates frei zu bewe­gen und seinen Aufen­thalt­sort frei zu wählen.
(2) Jeder hat das Recht, jedes Land, ein­schließlich seines eige­nen, zu ver­lassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

(1) Jeder hat das Recht, in anderen Län­dern vor Ver­fol­gung Asyl zu suchen und zu genießen.
(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genom­men wer­den im Falle einer Strafver­fol­gung, die tat­säch­lich auf Grund von Ver­brechen nicht­poli­tis­cher Art oder auf Grund von Hand­lun­gen erfolgt, die gegen die Ziele und Grund­sätze der Vere­in­ten Natio­nen verstoßen.

Artikel 15

(1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
(2) Nie­man­dem darf seine Staat­sange­hörigkeit willkür­lich ent­zo­gen noch das Recht ver­sagt wer­den, seine Staat­sange­hörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

(1) Heirats­fähige Män­ner und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staat­sange­hörigkeit oder der Reli­gion das Recht, zu heiraten und eine Fam­i­lie zu grün­den. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflö­sung gle­iche Rechte.
(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränk­ter Wil­len­seini­gung der kün­fti­gen Ehe­gat­ten geschlossen werden.
(3) Die Fam­i­lie ist die natür­liche Grun­dein­heit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

(1) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemein­schaft mit anderenEigen­tum innezuhaben.
(2) Nie­mand darf willkür­lich seines Eigen­tums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewis­sens– und Reli­gions­frei­heit; dieses Recht schließt die Frei­heit ein, seine Reli­gion oder seine Weltan­schau­ung zu wech­seln, sowie die Frei­heit, seine Reli­gion oder seine Weltan­schau­ung allein oder in Gemein­schaft mit anderen, öffentlich oder pri­vat durch Lehre, Ausübung, Gottes­di­enst und Kulthand­lun­gen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Mei­n­ungs­frei­heit und freie Mei­n­ungsäußerung; dieses Recht schließt die Frei­heit ein, Mei­n­un­gen unge­hin­dert anzuhän­gen sowie über Medien jeder Art und ohne Rück­sicht auf Gren­zen Infor­ma­tio­nen und Gedankengut zu suchen, zu emp­fan­gen und zu verbreiten.

Artikel 20

(1) Alle Men­schen haben das Recht, sich friedlich zu ver­sam­meln und zu Vere­ini­gun­gen zusammenzuschließen.
(2) Nie­mand darf gezwun­gen wer­den, einer Vere­ini­gung anzugehören.

Artikel 21

(19 Jeder hat das Recht, an der Gestal­tung der öffentlichen Angele­gen­heiten seines Lan­des unmit­tel­bar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
(2) Jeder hat das Recht auf gle­ichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
(3) Der Wille des Volkes bildet die Grund­lage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unver­fälschte, all­ge­meine und gle­iche Wahlen mit geheimer Stim­ma­b­gabe oder einem gle­ich­w­er­ti­gen freien Wahlver­fahren zum Aus­druck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mit­glied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicher­heit und Anspruch darauf, durch inner­staatliche Maß­nah­men und inter­na­tionale Zusam­me­nar­beit sowie unter Berück­sich­ti­gung der Organ­i­sa­tion und der Mit­tel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kul­turellen Rechte zu gelan­gen, die für seine Würde und die freie Entwick­lung seiner Per­sön­lichkeit unent­behrlich sind.

Artikel 23

(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Beruf­swahl, auf gerechte und befriedi­gende Arbeits­be­din­gun­gen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
(2) Jeder, ohne Unter­schied, hat das Recht auf gle­ichen Lohn für gle­iche Arbeit.
(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedi­gende Ent­loh­nung, die ihm und seiner Fam­i­lie eine der men­schlichen Würde entsprechende Exis­tenz sichert, gegebe­nen­falls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Inter­essen Gew­erkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erhol­ung und Freizeit und ins­beson­dere auf eine vernün­ftige Begren­zung der Arbeit­szeit und regelmäßi­gen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebens­stan­dard, der seine und seiner Fam­i­lie Gesund­heit und Wohl gewährleis­tet, ein­schließlich Nahrung, Klei­dung, Woh­nung, ärztliche Ver­sorgung und notwendige soziale Leis­tun­gen, sowie das Recht auf Sicher­heit im Falle von Arbeit­slosigkeit, Krankheit, Inva­lid­ität oder Ver­witwung, im Alter sowie bei ander­weit­igem Ver­lust seiner Unter­haltsmit­tel durch unver­schuldete Umstände.
(2) Müt­ter und Kinder haben Anspruch auf beson­dere Für­sorge und Unter­stützung. Alle Kinder, ehe­liche wie außere­he­liche, genießen den gle­ichen sozialen Schutz.

Artikel 26

(1) Jeder hat das Recht auf Bil­dung. Die Bil­dung ist unent­geltlich, zum min­desten der Grund­schu­lun­ter­richt und die grundle­gende Bil­dung. Der Grund­schu­lun­ter­richt ist oblig­a­torisch. Fach– und Beruf­ss­chu­lun­ter­richt müssen all­ge­mein ver­füg­bar gemacht wer­den, und der Hochschu­lun­ter­richt muß allen gle­icher­maßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
(2) Die Bil­dung muß auf die volle Ent­fal­tung der men­schlichen Per­sön­lichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Men­schen­rechten und Grund­frei­heiten gerichtet sein. Sie muß zu Ver­ständ­nis, Tol­er­anz und Fre­und­schaft zwis­chen allen Natio­nen und allen ras­sis­chen oder religiösen Grup­pen beitra­gen und der Tätigkeit der Vere­in­ten Natio­nen für die Wahrung des Friedens förder­lich sein.
(3) Die Eltern haben ein vor­rangiges Recht, die Art der Bil­dung zu wählen, die ihren Kindern zuteil wer­den soll.

Artikel 27

(1) Jeder hat das Recht, am kul­turellen Leben der Gemein­schaft frei teilzunehmen, sich an den Kün­sten zu erfreuen und am wis­senschaftlichen Fortschritt und dessen Errun­gen­schaften teilzuhaben.
(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geisti­gen und materiellen Inter­essen, die ihm als Urhe­ber von Werken der Wis­senschaft, Lit­er­atur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und inter­na­tionale Ord­nung, in der die in dieser Erk­lärung verkün­de­ten Rechte und Frei­heiten voll ver­wirk­licht wer­den können.

Artikel 29

(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemein­schaft, in der allein die freie und volle Ent­fal­tung seiner Per­sön­lichkeit möglich ist.
(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Frei­heiten nur den Beschränkun­gen unter­wor­fen, die das Gesetz auss­chließlich zu dem Zweck vor­sieht, die Anerken­nung und Achtung der Rechte und Frei­heiten anderer zu sich­ern und den gerechten Anforderun­gen der Moral, der öffentlichen Ord­nung und des all­ge­meinen Wohles in einer demokratis­chen Gesellschaft zu genügen.
(3) Diese Rechte und Frei­heiten dür­fen in keinem Fall im Wider­spruch zu den Zie­len und Grund­sätzen der Vere­in­ten Natio­nen aus­geübt werden.

Artikel 30

Keine Bes­tim­mung dieser Erk­lärung darf dahin aus­gelegt wer­den, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Per­son irgen­dein Recht begrün­det, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Hand­lung zu bege­hen, welche die Besei­t­i­gung der in dieser Erk­lärung verkün­de­ten Rechte und Frei­heiten zum Ziel hat.

Gutzuwissen

Sonntag, 19. April 2015

Das Wort am Sonntag (KW 16): BEKLOPPT



#BEKLOPPT


Am Mittwoch kamen in den Redaktionen der Zeitungen und der elektronischen Medien zwei Nachrichten auf den Tisch.

Die eine lautete, dass der Trainer eines Bundesligavereins, der derzeit auf Platz 10 der Tabelle steht, seinen Rücktritt erklärt.

Die andere, dass vor der libyschen Küste ein Boot mit 550 Menschen gesunken ist, von denen vermutlich rund 400 ertrunken sind.

Kurze Quizfrage an den geschätzten Leser:

Welcher dieser beiden Nachrichten hätten Sie zum "Aufmacher" gemacht?

Nun, jeder weiß, welche Nachricht am Donnerstag praktisch jede Zeitung auf der Titelseite hatte:

Bild vom 16. April: "Der starke Abgang" von Jürgen Klopp auf der Titelseite

Im Falle der "Bild" hat man, womöglich weil Herr Klopp einfach zuviel Raum in der Berichterstattung eingenommen hat, vollständig auf die Nachricht mit den 400 Toten verzichtet.



Erst am Freitag bekamen die Konsumenten dieses Blattes eine Nachricht über ein "Flüchtlingsdrama" präsentiert.

Nicht über die 400 ertrunkenen Menschen. 

Sondern, dass auf einem Flüchtlingsboot im Mittelmeer muslimische Flüchtlinge christliche Leidensgenossen über Bord geworfen haben sollen.

Ein Bericht über "böse Muselmänner" passt der "Bild" natürlich besser in ihre ekelige Stimmungsmache, als von den 400 Toten Flüchtlingen Notiz zu nehmen.

Kein Wort über diese 400 Menschen...

Ich kann es einfach nicht fassen.

Auch die übrigen Medien, haben sich nicht wesentlich besser entschieden:

NOZ vom 16. April: Neben Google und Foto zum Fußball, haben es die 400 toten Flüchtlinge immerhin noch in die rechte untere Ecke geschafft...

Und so setzt sich das in praktisch allen Veröffentlichungen fort. Mir persönlich sind hier nur die TAZ und das "Neue Deutschland" aufgefallen, die dieser Themenauswahl bewusst widersprochen haben.
Wie muss man das nennen, wenn praktisch alle Medien so handeln und deren Konsumenten das so einfach hinnehmen?

Spontan würde ich sagen: Rassistisch!

Schließlich sind die Toten ja nur Flüchtlinge. Vermutlich schwarz. Jedenfalls keine von uns.

Wäre ein Urlaubsdampfer mit 400 deutschen Passagieren gesunken... Ach, darüber mag ich gar nicht nachdenken.

Aber "rassistisch"? Wir? Auf keinen Fall! Da bekommt eher der Autor dieser Zeilen einen ordentlichen Shitstorm  ab, als das sich irgendwer diesen Schuh anzieht.

Also, da ich ja nicht als Nestbeschmutzer gelten will, sage ich einfach dazu: Bekloppt!

Gutzuwissen

Sonntag, 12. April 2015

Das Wort am Sonntag (KW 15): Dummer Nazi


#Dummer_Nazi


Schon wieder ein Begriff, der eigentlich zwei Begriffe sind: Dummer Nazi.

Mit diesem Zeichen "#" geht das aber durchaus. 

Mancher könnte sagen, dass "Dummer Nazi" natürlich "doppelt gemoppelt" ist.

Dem kann ich nur schwer widersprechen. 

Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass nur dumme Menschen Nazis sein können.

Soweit so gut.

Neulich sah ich aber etwas, das meine festgefahrene Meinung ins Wanken brachte:

Ein national gesinnter Mensch, mit dem dringendem Bedürfnis, seine Mitmenschen mit dem vielleicht wichtigsten Symbol seiner Bewegung vertraut zu machen.

Leider nicht ganz sicher, wie dieses doch recht komplexe Gebilde nun eigentlich aussieht. 

In welche Richtung gehen diese Haken nun eigentlich?

Ach, egal. Nehmen wir einfach beide Möglichkeiten. Und eine von den Beiden wird schon stimmen. 

Für einen Nazi eine recht liberale Grundhaltung.

Vielleicht also doch nicht so dumm?

Natürlich weiß jeder, der sich ein wenig mit der Swastika beschäftigt, dass tatsächlich beide Richtungen möglich sind.

Ich darf aber, aufgrund der doch recht einfachen "Handschrift" und fehlender weiterer Erläuterungen annehmen, dass hier einfach mal wieder ein dummer Nazi am Werk war...


Gutzuwissen

Sonntag, 5. April 2015

Das Wort am Sonntag (KW 14): Filitzepitz



#Filitzepitz


Schwubbeldiwupp! Plötzlich war er da. Dieser etwas verwirrt schauende kleine Mann, den nie zuvor ein Mensch gesehen hat.

Und genauso plötzlich war da auch dieses Wort: Filitzepitz.

Was ist das für ein merkwürdiges Wort? Filitzepitz?

Ein Blick in die allwissende Suchmaschine: 
Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - Filitzepitz - übereinstimmenden Dokumente gefunden.
Verwirrung.

Aber auch Freude.

Verwirrende Freude.


Dann erscheint dieses Bild, mit der Nahaufnahme dieses kleinen Mannes.


Ein verwirrter, aber auch freundlicher, ja geradezu freudiger Blick. 

Verwirrende Freude.

Je länger ich mich mit Filitzepitz beschäftige, umso eher habe ich das Gefühl, dass Filitzepitz eigentlich immer schon da war. Das Wort geht flüssig über die Lippen, als hätte Mutter dieses Wort regelmäßig gebraucht, wenn sie irgend etwas für unsinnig oder blödsinnig hielt.

Filitzepitz. Klar. Das passt alles irgendwie zusammen.


Und dann diese Frage: Aber, wozu soll das gut sein?


Verwirrende Freude.

Zu diesem Osterwochenende erscheint nun ein weiterer interessanter "Filizepitz"


Ein Hase, wie ihn die Welt auch noch nicht gesehen hat. Als dezenter Gruß zu den Feiertagen.


Und er macht neugierig. 

Auf mehr "Filitzepitz". Auf mehr Figuren die die Welt noch nicht gesehen hat. Auf mehr "verwirrende Freude".

Inzwischen kennt auch die Suchmaschine den Begriff. Er verweist auf eine Facebookseite, die jeder -auch nicht dort angemeldeter- Mensch besuchen kann:


So mache ich es mir an diesem Sonntag mal ganz einfach und verweise einfach mal auf diese Seite. 

Dort gehe ich  jetzt auch wieder hin und geniesse die verwirrende Freude.

Gutzuwissen

Sonntag, 29. März 2015

Das Wort am Sonntag (KW 13): Schweigen


#Schweigen


Nun, da war doch was? Hat da nicht letzten Sonntag etwas gefehlt?
Richtig: Es gab kein Wort am Sonntag.

Der Grund eigentlich darin, dass ich im Moment mit einem Umzug beschäftigt bin, und daher manches liegen bleibt. Wie eben auch dieser kleine Blog.

Trotzdem ist das eine gute Gelegenheit, um sich mal mit dem Thema "Schweigen" zu beschäftigen.

Als Mann gehöre ich zu einer Spezies, für die das Schweigen schon von Natur aus zur Grundausrüstung gehört.
Wenn meine mit Fell bekleideten männlichen Vorfahren zur Jagd gingen, war es sicher nicht die schlechteste Idee, dabei so ruhig wie möglich zu sein. Also auch, so wenig wie möglich zu sprechen.

Auch heute, im modernen Leben angekommen, halte ich Schweigen oft für eine sinnvolle Sache.

Wenn mir auf der Straße ein glatzköpfiger, übergewichtiger und alkoholbedingt blöde daherblickender Nazi-Skin entgegenkommt, der womöglich noch von einigen gleichgesinnten Kumpels begleitet wird, brauche ich nicht lange darüber nachzudenken, ob ein offenes Wort zu jeder Zeit, wirklich immer die beste Idee ist.
Wenn ich ihm nun nämlich offen sage, dass ich ihn für einen dämlichen Klappspaten halte, wird ihn das kaum zu einem besseren Menschen machen. Mich vermutlich auch nicht. Eher im Gegenteil. Es dürften vermutlich anschließend einige meiner Körperteile in einem schlechteren Zustand sein.

Hier ist Schweigen sicher die klügere Lösung.

In der Partnerschaft ist es allerdings etwas komplizierter.
Hier gilt anhaltendes Schweigen als Alarmsignal.

Es mag etwas verkrustet klingen, aber es scheint wirklich einen Unterschied zu geben, in der Art, wie Männer und Frauen kommunizieren.

Frauen haben wohl häufig ein stärkeres Bedürfnis nach Kommunikation und empfinden Schweigen eher als Bedrohung.

Männer neigen eher dazu, Probleme erst mal alleine zu klären.

Oder wie der unvergleichliche Loriot es mal sagte: "Männer und Frauen passen einfach nicht zusammen!"

So sehr ich Loriot auch schätze, hilft dieser Satz natürlich nicht weiter.
Er mag zwar stimmen, würde aber kurzfristig zum Aussterben der Menschheit führen.

Also muss nach einer anderen Lösung für dieses geschlechtsspezifische Kommunikationsproblem gesucht werden. 

Es wird wohl am Ende auf einen Kompromiss hinauslaufen: Er muss lernen, sich mehr mitzuteilen und sie muss lernen, auch mal zu schweigen. Ohne dass einer von Beiden dabei etwas verliert. 

Vielleicht kann sie ja etwas zur Lösung seiner Probleme beitragen. Wenn sie nur etwas davon weiß...

Einen Moment Schweigen kann ihm helfen, Aggressivität abzubauen, die sich unsinnigerweise vielleicht sogar an der falschen Stelle entladen würde, wenn man die Zeit zur Beruhigung nicht hat.

Und für den Romantiker in mir:

Über einen Film zu sprechen, den man gemeinsam gesehen hat, ist wunderbar.

Bei einem gemeinsamen Waldspaziergang zu schweigen und den Geräuschen der Tiere und dem Wind zu lauschen, ist auch wunderbar.

So hat wohl beides seine Berechtigung...


Gutzuwissen 


Sonntag, 15. März 2015

Das Wort am Sonntag (KW 11): Nina Hagen


#NinaHagen


Ja, ich weiß, daß es eigentlich zwei Wörter sind: "Nina" und "Hagen".

Aber im Twitter-Zeitalter kann daraus eben ganz einfach ein Hashtag werden und dann steht da halt "NinaHagen" als ein Begriff.

Ich möchte unbedingt etwas zu dieser Frau schreiben. Und das muss unbedingt in dieser Woche sein.

Denn Nina Hagen feierte am vergangenem Mittwoch tatsächlich schon ihren sechzigsten Geburtstag.
Natürlich spricht ein Gentleman nicht über das Alter einer Lady, aber wer sagt denn, daß ich ein Gentleman bin...?

Bei diesem Geburtstag wird mir zunächst wieder klar, daß ich langsam in ein Alter komme, in dem die Helden meiner Jugend auch nicht mehr die Jüngsten sind.
Manche davon sind sogar schon tot.

Nicht so Nina.

Wenn ich mir überlege, wie ich mir früher eine sechzigjährige Frau vorgestellt habe... Da hatte ich eher das Bild einer "Oma" in dezentem beige gekleidet mit einer Obsttorte und frischer Schlagsahne vor sich auf dem Tisch stehend vor Augen. Also, so wie meine Oma.

Die Omas von heute sehen so ganz anders aus.

Nina ist da ein tolles Beispiel.

Die wirkt heute immer noch genauso durchgeknallt, wie bei ihren ersten Talkshowauftritten, Ende der siebziger Jahre.
Damals irritierte sie die Nation, indem sie dem TV-Glotzer vorführte, wie sich Frauen durch Selbstbefriedigung das Leben etwas schöner machen können.

Später gab es dann Begegnungen mit Ufos, Jesus, jungen Ehemännern, oder Jutta Dittfurth

In jedem Fall war und ist sie immer etwas ganz Eigenständiges.

Ich gehöre zu ihren "Fans" auf Facebook und lese mit großer Freude ihre häufigen Posts, in denen sie immer klar Position bezieht.  

Zu Ihrem Geburtstag möchte ich hier meinen Respekt für ihren aufrechten Gang ausdrücken! Tolle Frau!

Mit Nina Hagen verbinde ich aber noch etwas: 


Dieses Album, das schon etwas abgegriffen aussieht, hat meinen musikalischen Horizont entscheidend erweitert.

Es erschien 1978 und ich habe es wohl im folgendem Jahr gekauft.

1977 war ich noch großer ABBA Fan. Was ich im übrigen bis heute bin. 

Aber dieses Album war natürlich ein ganz großer Schritt für mich. Schneller, lauter & härter!

Offen gesagt, konnte ich mich nie damit anfreunden, daß dieses Album als "Punk" bezeichnet wurde. Aber ich bin ja auch kein Musikwissenschaftler. Für mich ist es einfach ein sehr gutes "Deutschrock"-Album.

Und um genau zu sein:

Das beste deutschsprachige Album aller Zeiten!


Das ist natürlich extrem subjektiv. Der "Rolling Stone" setzt das Album nur auf Platz 14 der besten deutschen Alben.

Ist mir aber egal.

Das Teil ist so voller unglaublicher Energie und großartiger musikalischer Kompetenz. Und das Sahnehäubchen ist vermutlich die latente Aggression innerhalb der Verbindung der "Band" (die zum Teil aus der DKP-Nahen "Lokomotive Kreuzberg" stammten) und der Sängerin, die gerade aus der sozialistischen DDR geflüchtet war.

Schon das folgende Album wurde nicht mehr gemeinsam aufgenommen. Erst spielte die Band ihren Teil ein, dann brachte Nina Hagen ihre Stimme in das Projekt ein.

Was immer letztlich zur Trennung führte, half bei dem Debütalbum etwas ganz Einmaliges zu schaffen. 


Ich selber wurde später großer Fan von "Spliff" und konnte mit der Musik von Nina Hagen nicht mehr soviel anfangen. Bekanntermassen landete ich ja dann später bei "Prince", von dem ich mich bis heute nicht mehr lösen konnte.

Das sagt aber nichts über die Qualitäten von Nina Hagens weiteren Werken aus.

In jedem Fall ist es natürlich ihre unglaubliche Stimme und ihre ganz eigenständige Interpretation, die jedes ihrer Werke zu etwas unvergleichlichem macht.
Für mich und alle die es auch mögen, hier ein Konzert der "Nina Hagen Band" aus dem Jahr 1978. Das war richtig gut...


Glückwunsch, Nina!

Gutzuwissen

PS. War vor kurzem auf einer Party, auf der auch einige "junge Leute" waren. Da lief doch tatsächlich was von "Helene Fischer".
Wo ist der Rock'n'Roll?!?
Früher war nicht alles Besser.
Aber manches...




Sonntag, 8. März 2015

Das Wort am Sonntag (KW 10): #Sex



#Sex

Das ist schon tatsächlich der dritte Beitrag in Folge aus der "Wort am Sonntag"-Reihe. 
Einst in einer Laune geboren, hätte sich dieser Blog zu einer großen Erfolgsgeschichte entwickeln können.
Wenn doch nur ein paar Millionen Menschen mehr diese so liebevoll gestalteten Beiträge durchgelesen hätten und auf die im Überfluss vorhandenen Werbebanner geklickt hätten.
Denn das Ziel dieser Reihe sollte eigentlich sein, den Autor in möglichst kurzer Zeit zu einem sehr wohlhabenden Mann zu machen.
Dafür hat er sich mit den zwei der "bösesten Unternehmen" der Welt in ein Bett gelegt (Amazon und Google) und ist bereit, alles zu tun, die Menschen auf seine Seite zu locken.

Die beiden letzten Beiträge waren sehr emotional. "Frühlingserwachen" und "Sehnsucht". Zwei Themen, mit denen Rosamunde Pilcher vermutlich enorme Einschaltquoten im ZDF erreicht hätte.

Hier hat das nicht ganz funktioniert.

Der Autor muss nach wie vor einer ehrlichen Tätigkeit nachgehen, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
Das muss sich mit dem dritten Teil dieser Reihe endlich ändern.

Während der Autor darüber nachdenkt, schmiert er sich ein Butterbrot mit bestem Frischkäse und hat plötzlich die Idee, welches "Wort am Sonntag" ihn auf einen Schlag zum reichen Mann machen wird: SEX!

Was das englische Wort für "Geschlecht" mit der Verpackung des Frischkäse zu tun hat, wird sich vermutlich nur besonders sensiblen und feingeistigen Menschen erschließen.
Aber bessere Klickzahlen als ein Beitrag mit dem Titel "Verpackungs-Fail" dürfte dieser Blogbeitrag auf jeden Fall schaffen...

Foto: Bloginspiration

Gutzuwissen