Sonntag, 3. Mai 2020

Das Wort am Sonntag (KW 20/18) #Impfpflicht!!!1!!

Ich bin so müde....
Immer und immer wieder muss ich so offensichtliche Dummheiten lesen, die von so vielen Menschen einfach gefressen werden, dass ich mich ernsthaft frage, wie die Menschheit bis heute überhaupt überleben konnte.
Heute stolpere ich über einen Facebook-Eintrag, der auf ein Video verweist, das "beweist", dass die Regierung die Impfpflicht beschlossen hat:
Screenshot YouTube
Eine freundlich klingende Stimme, offenbar von einem Fotografen mit dem Namen Corwin von Kuhwede, informiert uns darüber, dass die Regierung nun die schon lange (in entsprechenden Kreisen) befürchtete Impfpflicht beschlossen hat und will das in diesem Video mit amtlichen Quellen beweisen.

Dafür klickt er auf der Seite der Bundesregierung etwas umständlich ein gut verstecktes Dokument (sic) an. Dabei handelt es sich um ein Papier, das als Teil des Protokolls der Kabinettssitzung vom 29. April 2020 auch direkt hätte angeklickt werden können, was natürlich nicht so dramatisch gewirkt hätte.

Die Sitzung hatte offenbar vier Tagesordnungspunkte und der zweite war "Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie".

Unter zahlreichen Beschlüssen zum Thema ging es hier um den Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Gut, das könnte natürlich direkt zu einer Impfpflicht führen, wenn das die Mächtigen wollen und wir alle nicht aufpassen.

An dieser Stelle hat dann aber offenbar die Denkfähigkeit des Fotografen und auch der bisher fast 500.000 Zuseher stark nachgelassen. Denn was nun passiert, ist für mich nicht mehr zu verstehen...

Um die These der drohenden Impfpflicht weiter zu "belegen", sehen wir nun Teile des Dokumentes, mit gelben Textmarkern markiert, was offenbar die Glaubwürdigkeit des gesprochenem Wortes belegen soll:

Screenshot YouTube


Screenshot YouTube
Noch besser: Er liest die markierten Stellen sogar vor und sagt dann so etwas wie: "Das beweist für mich, dass die Impfpflicht beschlossen ist".

Das Problem dabei: Das dort geschriebene hat mit einer "Impfpflicht" rein gar nichts zu tun! Und das kann jeder, der mit eigener Gedankenkraft diese Zeilen liest, selber feststellen:

Tatsächlich geht es in den markierten Bereichen um das, was derzeit als "Immunitätsbescheinigung" in der Diskussion ist.

Dieser Nachweis einer Immunität soll als Ergänzung zum bestehenden Impfpass eingeführt werden.
Das soll dort zum Tragen kommen, wo geimpfte Personen z.B. bestimmte Schutzmaßnahmen gegen Infektionen nicht einhalten müssen, da sie sich und andere ja nicht infizieren können.

Zum Beispiel der Krankenpfleger/ die Krankenpflegerin, die nachweislich bereits an Covid-19 erkrankt sind und somit keine Gefahr für Ihre Patienten darstellen sollen.

Diese These ist nicht unumstritten. So befürchten manche Mediziner, dass eine Infektion mit Covid-19 nicht automatisch eine Neuinfektion ausschließt.
Auch könnte es mit dem Grundgesetz in Konflikt geraten, wenn Menschen mit "Immunitätsbescheinigung" zu einem Konzert dürfen, zu dem Menschen ohne diese Bescheinigung nicht dürfen.
So der Stand der Debatte aktuell.

Nur, mit "Impfpflicht" hat das mal so gar nichts zu tun. Eher sogar das Gegenteil davon...

Ich erwähnte es in diesem Blog schon mal und wiederhole es gerne: Ich bin nicht besonders schlau. Habe nicht mal Abitur! Aber so etwas wie dieses Video, verursacht bei mir schon Kopfschmerzen, wenn ich es nur ansehe. Und wenn ich mich dann ein wenig mit dem Thema beschäftige, merke ich ganz schnell: Hier will mich jemand kräftig verarschen! (Entschuldigung bitte für diese Formulierung, aber etwas Netteres fällt mir da nicht mehr ein...)

Kritische Distanz zu den Mächtigen ist sehr wichtig. Aber ein wenig denken dabei kann auch nicht schaden. Sonst spritzt man sich schneller Desinfektionsmittel in die Arme als Donald Trump "April, April!" sagen kann...

Gute Nacht!

Gutzuwissen

P.S: Die markierten Textstellen zum nachlesen:

  • "Eine Immunitätsdokumentation soll künftig analog der Impfdokumentation (auch zusammen in einem Dokument) die mögliche Grundlage dafür sein, eine entsprechende Immunität nachzuweisen."

  • "„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impfoder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“